Das neue Flurkreuz, eine zwei-teilige Stele mit Akepox, Kunst- harz und Edelstahldübel verklebt, Sandstein fein geschliffen, Granit matt geschliffen. Ornamentfläche fein gestockt und angeschliffen. Ornament: fein vom Hieb gehauen, die lateinische Inschrift in Nuten vertieft gehauen und farbig koloriert (180 x 20 x 40 cm) gefertigt von der Firma Hofinger in Oberkreith. Aus Sandstein und Fürstenstein-Granit, die Ornamente erhaben und vertieft gehauen, wurde auf Wunsch der Flur- und Kleindenkmalforschung in der Oberpfalz in dieser Form gewählt.
Die lateinische Inschrift „Jesus Nazarenus Rex Judaeorum“, steht auf dem neu erstellten Flurkreuz an der Stelle, an der vor rund 200 Jahren ein dominantes Kreuz stand, wie auf einer Flurkarte aus dem Jahre 1832 zu sehen ist. Um Christus während seiner Kreuzigung noch zusätzlich zu beleidigen, befestigten die Römer ein Schild in lateinischer Schrift: „Jesus Nazarenus Rex Judaeorum“.
Ins Deutsche übersetzt heißt das: „Jesus von Nazareth, König der Juden“. Die Abkürzung dazu „I.N.R.I.“ ist auf vielen Kreuzen und Gemälden von der Kreuzigung Jesu Christi zu sehen. INRI sind die Initialen für den lateinischen Satz Jesus Nazarenus Rex Iudaeorum – „Jesus von Nazaret, König der Juden“. Dieser Satz stand nach Joh 19,19f in drei Sprachen (Hebräisch, Lateinisch, Griechisch) auf einer Tafel, die der römische Statthalter Pontius Pilatus oben am Kreuz Jesu anbringen ließ, um den Rechtsgrund seiner Kreuzigung anzugeben. Sie wird daher auch Kreuzestitel (Titulus crucis) genannt. Nach den übrigen Evangelien (Mk 15,26; Mt 27,37; Lk 23,38) lautete die Tafelinschrift nur „der König der Juden“. Die öffentliche Bekanntgabe der Schuld eines Hingerichteten entsprach damaligem römischem Brauch. Da die Römer jüdischen Vasallen-Herrschern das Tragen des Königsti- tels seit 4 v. Chr. verboten hatten und der Ausdruck „König der Juden“ im Neuen Testament nur im Munde von Nichtjuden auftaucht, gilt der Titel als historischer Anhaltspunkt für einen möglichen Messias-Anspruch Jesu.
Bereits bei der Uraufnahme im Jahre 1832 stand am Ortseingang von Raubersried ein großes Kreuz, die daneben liegende Flur heißt „Kreuzäcker“. In den Protokollen der Uraufnahme beim Vermessungsamt Cham ist die Plan- nummer 485 (Hs.-Nr. 5) und 486 (Hs.-Nr. 3) mit Kreuzwiese, die Plannummern 484 ½ (Hs.-Nr. 5) und 495 (Hs.- Nr. 9) mit Kreuz-Wies-Acker bzw. Kreuzacker beschrieben. Auf dem Plan der Uraufnahme sind ferner Zeichen versehen, die auf einen Kreuzweg hindeuten. An der Stelle, wo das Kreuz und die Zeichen auf einen Kreuzweg angebracht wurden, hat Hobbyheimatforscher Kurt Hornauer das Raubersrieder Steinkreuz, möglicherweise ein Sühnekreuz, entdeckt.